Unsere Jugendschutzbestimmungen
Wir nehmen den Jugendschutz ernst. Kein Alkoholverkauf an unter 18 Jährige. Kopien von Personalausweisen werden bei Bestellungen verlangt.
Bier und Wein dürfen an 16-Jährige verkauft werden, für alles andere gilt das Mindestalter 18.
Der Verkauf von Alkohol an unter 16-jährige ist verboten. Ab 16 Jahren erlaubt sind Wein, Bier, Obstwein und andere Fruchtweine sowie Getränke aus Wein, Obstwein, Fruchtwein und Bier. Ab 18 Jahren erlaubt sind alle anderen alkoholhaltigen Getränke.
Produkte mit Abgabealter 16 Jahre:
Klassische Gärprodukte wie Wein, Obstwein, Bier, Frucht- und Beerenwein mit einem Alkoholgehalt von nicht mehr als 15 Volumenprozenten ohne Zusatz von gebrannten Wassern.
Getränke auf der Basis der vorstehend genannten klassischen Gärprodukte ohne Zugabe von gebrannten Wassern wie Panachés, aromatisierte Biere etc.
Produkte mit Abgabealter 18 Jahre:
Klassische Spirituosen wie Obst-, Wein- und Beerenbrände, Liköre, Aperitifs und Bitter.
Getränke mit einer Zugabe von Spirituosen oder von Gäralkohol, der einer technischen Behandlung unterzogen wurde (sog. Premix, Alcopops), Naturweine und Weine aus Früchten, Beeren oder anderen Rohstoffen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 15 Volumenprozenten.